Im Rahmen der Lohnbuchhaltung erledigen wir als Ihr Steuerberater vielfältige Aufgaben für Sie. Es gibt dabei diverse steuerrechtliche Aspekte ebenso zu beachten wie sozialversicherungsrechtliche Verpflichtungen.
Neben der Anfertigung und Führung der Lohnkonten gehört dazu standardmäßig auch die Erstellung und Übermittlung der monatlichen Lohnsteuer-Anmeldungen an das Finanzamt und der Beitragsnachweise an die Sozialversicherungsträger per Datenfernübertragung. Zu diesen Zwecken halten wir die Krankenkassenbeiträge und Tariftabellen durch permanente Pflege immer auf dem aktuellen Stand.
Selbstverständlich gehört auch die An- und Abmeldung der einzelnen Arbeitnehmer bei den jeweiligen Sozialversicherungsträgern genauso zu unseren Dienstleistungen wie die Jahresmeldungen zum Ende des Kalenderjahres und die Erstellung der Lohnsteuerbescheinigungen.
Weitere Leistungen
Als Ihr Steuerberater erstellen wir auch Datenträger mit den Lohnabrechnungsdaten für die Übernahme in die Finanzbuchhaltung und bereiten für Sie auch alles für einen rationellen und elektronischen Zahlungsverkehr vor. Damit können Sie immer sicher sein, dass alle Zahlungen an Arbeitnehmer, Finanzamt und Sozialversicherungsträger pünktlich und korrekt abgewickelt werden.
Wir beherrschen auch die Sonderfälle der Lohnbuchhaltung
Als Ihr Steuerberater führen wir auch besondere Abrechnungen wie Stundenlöhne, Nacht- und Feiertagszuschläge oder Baulöhne im Rahmen der Lohnbuchhaltung professionell und zuverlässig durch. Grundlage dafür sind die Arbeitnehmerstammdaten und die Mandantenstammdaten, die wir anhand der von Ihnen erhaltenen Informationen einrichten. Ebenso sorgen wir dafür, dass Ihnen im Falle von Lohnpfändungen keine Fehler unterlaufen, indem wir anhand unserer stets aktuellen Pfändungstabellen zuverlässig die korrekten Summen ermitteln, die Sie an die Gläubiger ihrer Mitarbeiter abführen müssen.
Erstellen von Bescheinigungen und Anträgen
Als Ihr Steuerberaters erbringen wir auch weitere Leistungen wie die Erstellung von Bescheinigungen für die Arbeitnehmer sowie die Meldungen an Berufsverbände und Berufsgenossenschaften auf Grundlage der Lohnbuchhaltung. Auch alle anderen Bescheinigungen und Formulare im Zusammenhang mit der Lohnbuchhaltung werden zuverlässig von uns als ihr Steuerberater erstellt. Zusätzlich stellen wir auch bei den Krankenversicherungen die nötigen Anträge nach dem Lohnfortzahlungsgesetz, um zu verhindern, dass zum Verlust der wertvollen Arbeitskraft eines erkrankten Mitarbeiters auch noch ein vermeidbarer finanzieller Verlust kommt.
Betreuung bei Betriebsprüfungen
Auch bei Prüfungen des Finanzamtes, der Sozialversicherungsträger und auch des Arbeitsamtes sind wir als Ihr Steuerberater an Ihrer Seite, um Ihre Interessen fachkundig zu vertreten.