Siedhoff-Schneider | Finanzbuchhaltung

Als Ihr Steuerberater erledigen und überwachen wir gerne Ihre Finanzbuchhaltung. Dazu gehört auch die pünktliche Erstellung und Versendung der Umsatzsteuervoranmeldung sowie des jährlichen Antrags auf Dauerfristverlängerung.

Umfangreiches Leistungsangebot im Bereich der Finanzbuchhaltung

Außerdem besteht auch die Möglichkeit des Imports Ihrer Bankauszüge, die dabei auch automatisch kontiert werden. Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung gehören ebenfalls zu unserm Angebot, wobei wir einen sachgerechten Verteilungsschlüssel für die Verteilung der Gemeinkosten ermitteln.

Auswertungen

Ebenso erstellen wir für Sie kurzfristige Erfolgsrechnungen und Liquiditätsanalysen für Gespräche mit Kreditinstituten und potenziellen Investoren. Auf der Basis der Liquiditätsanalysen machen wir Sie auch rechtzeitig aufmerksam, falls Liquiditätsengpässe drohen. Im Rahmen der Finanzbuchhaltung erstellt Ihr Steuerberater auch gerne monatlich betriebswirtschaftliche Auswertungen. Diese werden je nach Bedarf branchenspezifisch oder allgemein erstellt. Selbstverständlich gehört dazu auch eine Summen- und Saldenliste ebenso wie stets aktuelle Offene Posten Listen (OPOS), mit denen Sie jederzeit ihre offenen Forderungen und Verbindlichkeiten überprüfen und mit der Buchhaltung abgleichen können.

Abschlüsse

Auf der Grundlage der Finanzbuchhaltung erstellen wir für Sie Jahresabschlüsse nach Handels- und Steuerrecht sowie Gewinnfeststellungen gem. § 4 Abs. 3 EStG.  Unser Leistungsangebot umfasst auch die Erstellung von Monats- und Quartalsabschlüssen.

Sonstige Leistungen

Dazu erarbeiten wir Ihnen auch Zahlungsvorschlagslisten und erstellen für Ihre fälligen Zahlungen auch gerne Datenträgeraustauschdateien, die nur noch an die Bank weitergeleitet werden müssen, um alle Zahlungen pünktlich zu erledigen. Als Ihr Steuerberater übernehmen wir auch gerne die Einrichtung und Pflege Ihres Mahnwesens. Neben der Finanzbuchhaltung erstellen und pflegen wir auch Ihre Anlagenbuchhaltung. Ferner können wir Sie auch bei fälligen Investitionsentscheidungen beraten. Auch in Fragen des Kaufs und Verkaufs von Unternehmen oder auch der Unternehmensnachfolge können Sie sich jederzeit auf die engagierte und fachkundige Beratung und Betreuung durch Ihren Steuerberater verlassen.

Betreuung bei Betriebsprüfungen

Wenn das Finanzamt eine Betriebsprüfung für Ihr Unternehmen ansetzt, ist Ihr Steuerberater selbstverständlich als Ihr persönlicher Betreuer und Berater dabei und stellt sicher, dass dem Prüfer alle gesetzlich notwendigen Unterlagen in der geeigneten Form zur Verfügung stehen.

Kurzinfo: Leistungsangebot im Bereich der Finanzbuchhaltung

  • Erstellung betriebswirtschaftlicher Auswertungen
  • Versand der Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Verwaltung Ihrer Kunden und Lieferanten mittels einerr "Offenen-Posten-Liste"
  • Erstellung von Zahlungsvorschlagslisten
  • Erstellung von Datenträgeraustausdateien
  • Einrichtung und Pflege eines Mahnwesens
  • Import von Bankkontoauszügen mit automatischer Kontierung