Siedhoff-Schneider | Vereinsrecht

Wenn Sie einem Verein vorstehen oder einen neu Verein gründen wollen, brauchen Sie jemanden, der sich mit Vereinsrecht ebenso auskennt wie mit Steuerrecht und anderen Gesetzen, von denen ein Verein betroffen ist. Als Ihr Steuerberater bieten wir Ihrem Verein zuverlässige und professionelle Dienstleistungen an.

Hilfe bei der Gründung von Vereinen

Bevor Sie für die Eintragung ins Vereinsregister bzw. die Beglaubigung der Unterschriften des Vorstandes einen Notar aufsuchen, muss einiges vorbereitet und berücksichtigt werden. Dabei stehen wir Ihnen gerne mit kompetenter Beratung zur Seite.

Wenn Sie z. B. einen Verein gründen wollen, der gemeinnützig oder mildtätig ist, sorgen wir als Ihr Steuerberater gemeinsam mit Ihnen dafür, dass das auch schon in der Satzung angemessen zum Ausdruck kommt. Das ist wichtig, um später dem Finanzamt die Gemeinnützigkeit bzw. die Mildtätigkeit des Vereins nachzuweisen. Aber auch andere Vorschriften, die nach dem Vereinsrecht beachtet werden müssen, behalten wir im Auge.

Auch für bestehende Vereine sind wir da

Als Ihr Steuerberater sind wir natürlich auch nach der Vereinsgründung für sie da und beraten Sie in Fragen, die das Vereinsrecht betreffen. Selbstverständlich können Sie aber vor allem auch im steuerlichen Bereich jederzeit mit uns rechnen. Aufgrund der von Ihnen erhaltenen Unterlagen und Informationen weisen wir gegebenenfalls beim Finanzamt die Gemeinnützigkeit bzw. Mildtätigkeit Ihres Vereins nach und beantragen die Befreiung von der Körperschaftsteuer.

Als Ihr Steuerberater erledigen wir natürlich auch die Gewinnermittlung und die Steuererklärungen für Sie und bearbeiten auch die Löhne und Gehälter für Sie. Dabei achten wir bei der Gewinnermittlung darauf, dass wir den ideellen Bereich vom evtl. vorhandenen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb trennen.

Als Ihr Steuerberater stehen wir Ihnen auch im Falle von Außenprüfungen des Finanzamtes oder der Sozialversicherungsträger unterstützend zur Seite. Ferner beraten wir Sie auch neben dem Vereinsrecht über alle Fragen, die einen Verein und seine Mitglieder im Bereich des Steuerrechts betreffen. Dazu gehört auch, dass wir auf Ihren Wunsch Spendenbescheinigungen erstellen, die den Erfordernissen des Steuerrechts genügen, damit die Mitglieder und andere Spender auch die Möglichkeit haben, die Spenden an Ihren Verein steuerlich abzusetzen.

Im Sinne einer guten Mandantenbetreuung liegen uns in erster Linie Ihr Erfolg und Ihre Zufriedenheit am Herzen.

Kurzinfo: Leistungsangebot im Bereich des Vereinsrechts

  • Hilfe bei der Gründung von Vereinen
  • Hilfe bei der Aufteilung von Einnahmen und Ausgaben für die verschiedenen Bereiche der Gewinnermittlung
  • Hilfe bei dem Nachweis der Gemeinnützigkeit
  • Unterstützung bei der Steuerbefreiung für die Körperschaftsteuer
  • Hilfe bei Lohnabrechnungen
  • Unterstützung bei Außenprüfungen durch das Finanzamt und Sozialversicherungsträgern
  • Hilfe bei der Aufstellung der jährlichen Gewinnermittlung