Siedhoff-Schneider | Stiftungsrecht

Stiftungen haben in Deutschland eine sehr lange Tradition und bieten eine Möglichkeit für gesellschaftliches Engagement ebenso, wie zur finanziellen Absicherung der Nachkommen.

Umfangreiches Leistungsangebot im Bereich des Stiftungsrechts

Daneben gibt es noch viele andere Gründe, warum Menschen Stiftungen gründen. Als Ihr Steuerberater verfügen wir über fundierte Kenntnisse im Stiftungsrecht und freuen uns, Ihnen diese im Rahmen einer professionellen Stiftungsberatung zur Verfügung zu stellen.

Bevor jemand eine Stiftung errichtet, hat er meist eine bestimmte Absicht und entwickelt daraus eine Idee.

Wir als Ihr Steuerberater nehmen im Rahmen der Stiftungsberatung Ihre Idee in Augenschein, überprüfen, ob sie nach dem geltenden Stiftungsrecht als gemeinnützig oder mildtätig einzustufen ist und machen ihnen dann gegebenenfalls konstruktive Änderungsvorschläge.

Danach folgt dann die Umsetzung der Idee, bei der es unter anderem um die passende Gestaltungsform und weitere wichtige rechtliche Aspekte geht. Wir helfen Ihnen bei der Formulierung der Satzung und beantragen in Ihrem Auftrag die Anerkennung bei der zuständigen Stiftungsaufsicht. Gleichzeitig beantragen wir für sie die Ausstellung der Vertretungsbescheinigungen für die Vorstandsmitglieder.

Die weitere Betreuung der Stiftung

Natürlich betreuen wir Sie auch nach der Errichtung. Wir stehen mit unserer Stiftungsberatung  weiterhin an Ihrer Seite und beraten Sie nicht nur mit Blick auf das Stiftungsrecht.

Als Ihr Steuerberater beantragen wir gegebenenfalls in Ihrem Auftrag die Anerkennung der Gemeinnützigkeit beim Finanzamt und damit die Befreiung von den meisten Steuern. Wir erstellen für Sie die nach Stiftungsrecht vorgeschriebenen jährlichen Dokumente für die Vorlage bei der Stiftungsaufsicht und natürlich auch die jährlichen Gewinnermittlungen und Steuererklärungen.

Damit entlasten wir als Ihr Steuerberater den Vorstand, der dann mehr Zeit hat, sich dem eigentlichen Stiftungsgeschäft zu widmen.

Wir erstellen bei gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Stiftungen auch gerne die Spendenbescheinigungen für Ihre Spender, damit diese auch in den Genuss der steuerlichen Abzugsfähigkeit ihrer Spende kommen. Schließlich sind Ihre Zufriedenheit und Ihr Erfolg das Ziel unserer Stiftungsberatung.

Kurzinfo: Leistungsangebot im Bereich des Stiftungsrechts

  • Gründung von Stiftungen und Vereinen
    (rechtsfähige Stiftungen, Familienstiftungen, unternehmensnahe Stiftungen, Vereine)
  • Steuervorteile für Stifter (Stiftungsförderungsgesetz) für Unternehmen und Privatpersonen
  • Steuerbegünstigungen (z.B. durch Befreiung von Ertragssteuern)
  • Mitarbeit im Gremium, Beirat oder Kuratorium von Stiftungen auf Wunsch der Stifter
  • Satzungsgestaltung und Satzungsänderungen aus steuerrechtlicher Sicht
  • Kontakt zu Stiftungsaufsicht und Finanzamt
  • Antragsverfahren auf Anerkennung vor der Stiftungsaufsicht und dem zuständigen Finanzamt
  • Stiftungssteuerrecht