Siedhoff-Schneider | Insolvenzrecht

Eine Insolvenz ist etwas, das jeder gerne vermeiden möchte, was aber aus unterschiedlichen Gründen jedes Unternehmen treffen kann. Es können Kunden sein, die nicht oder sehr spät zahlen, oder Streikmaßnahmen oder auch Unfälle und Katastrophen. Auch vor falschen Entscheidungen ist niemand wirklich sicher, da wir schließlich alle nur Menschen sind, die auch Fehler machen.

Beratung zur Vermeidung von Insolvenzen

Eine Insolvenz bedeutet in vielen Fällen jedoch nicht das Ende des Unternehmens. Mit dem neuen Insolvenzrecht, das zum 01.03.2012 in Kraft trat, liegt nun neben dem Hauptanliegen, der Befriedigung der Gläubiger, ein weiterer Schwerpunkt auf der Sanierung und Fortführung des Unternehmens, sofern dies möglich ist.

Als Ihr Steuerberater bieten wir Ihnen eine kompetente Insolvenzberatung an, um Sie sicher und professionell durch diese schweren Zeiten zu begleiten.

Vorbereitung des Insolvenzantrags

Das Insolvenzrecht sieht eine Reihe von Unterlagen vor, die Sie als Schuldner beim Insolvenzantrag vorlegen müssen. Als Ihr Steuerberater sorgen wir mit Ihnen im Rahmen der Insolvenzberatung dafür, dass Sie alle gesetzlichen Vorschriften einhalten. Wir erstellen mit Ihnen eine Aufstellung der Gläubiger und auch alle weiteren notwendigen Unterlagen. Dazu fordern wir in Ihrem Auftrag Forderungsaufstellungen von den Gläubigern ein und überprüfen diese anhand der vorhandenen Unterlagen. Auch sorgen wir zusammen mit Ihnen dafür, dass alle nach Insolvenzrecht vorgeschriebenen Informationen rechtzeitig und vollständig beim Insolvenzgericht eingereicht werden.

Auch während des Insolvenzverfahrens stehen wir an Ihrer Seite

Als Ihr Steuerberater stehen wir Ihnen auch während der Insolvenz mit kompetenter Insolvenzberatung und weiteren Dienstleistungen zur Seite. Wie nach dem neuen Insolvenzrecht vorgesehen, werden wir versuchen, Ihnen die sinnvolle Weiterführung Ihres Betriebes zu ermöglichen und damit eventuell Arbeitsplätze zu sichern. Dazu gehört auch eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem Insolvenzverwalter und bei natürlichen Personen (z. B. Einzelunternehmern) auch die Beantragung der Restschuldbefreiung. Als Ihr Steuerberater sorgen wir also durch unsere professionelle Insolvenzberatung dafür, dass für Sie im Rahmen des Insolvenzrechts die Insolvenz zu einer Chance für einen erfolgreichen Neuanfang wird.

Kurzinfo: Leistungsangebot im Bereich des Insolvenzrechts

  • Beratung des Unternehmens in der Krise
  • Ausarbeitung von Alternativ- und Sanierungsplänen
  • Beratung zur Vermeidung von Insolvenzen
  • die betriebswirtschaftliche Beratung im Vorfeld der Insolvenz
  • die Prüfung der Sanierungsfähigkeit
  • die Erstellung eines Sanierungsplanes und die Begleitung des Unternehmens als Sanierer
  • die Prüfung der Vor- und Nachteile des außergerichtlichen Vergleichs
  • die Insolvenzberatung
  • die Liquidation